Di, 15/03/2022, 23:59 Uhr
Frist

Bezirksamt Pankow Fachbereich Kunst und Kultur


Projektförderung/ Stadtteilkultur

Die nächste Antragsfrist endet am Dienstag, 15. März 2022 und betrifft Projekte, die im 2. Halbjahr 2022 (01.07. – 31.12.2022) realisiert werden sollen.

Die Beantragung erfolgt unter Nutzung eines Online-Formulars.
Bitte beachten Sie, dass spätestens einen Werktag nach Ablauf der Antragsfrist zusätzlich ein unter­schrie­benes Original­exemplar des Antrags im Fach­bereich Kunst und Kultur einzu­reichen ist.

Bitte lesen Sie die Förderkriterien sowie die zur Verfügung gestellten Dokumente (Downloads) aufmerksam und wenden Sie sich bei Rückfragen direkt an den Fachbereich.

Online-Formular zur Bewerbung für eine Projektförderung | 2. Halbjahr 2022

Förderkriterien

Inhalte und Ziele

Der Fachbereich Kunst und Kultur des Bezirksamtes Pankow fördert aktuelle Projekte, die im Bezirk Pankow realisiert werden und für die ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt. Berücksichtigt werden künstlerische, kulturelle und kultur­geschichtliche Vorhaben sowie spar­ten­übergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Projekte. Als Projekt bezeichnet wird die Produktion bzw. Planung und Durchführung von temporären Einzelvorhaben wie Aus­stellungen, Aufführungen, Workshops, Symposien, inkl. Dokumentation bzw. Katalog­er­stel­lung in diesem Zusammenhang. Die Herstellung von Büchern und Zeitschriftenreihen ist von der Förderung ausgeschlossen. Ein laufender Veranstaltungsbetrieb wird generell nicht ge­för­dert, kann aber in Teilen oder Einzelprojekten unterstützt werden.

Die Förderung setzt voraus, dass das betreffende Projekt eine bestimmte Qualität – kon­zep­tio­nell, ästhetisch, künstlerisch, sozial-kommunikativ oder auch kunstpädagogisch und kul­tur­geschichtlich – vermuten lässt. Das jeweilige Vorhaben kann durch unterschiedliche Ziele/­Inten­tio­nen bestimmt sein, die einen Beitrag zur Vielfalt und Lebendigkeit des kulturellen Lebens im Bezirk leisten. Dazu gehört die Berücksichtigung kulturell benachteiligter Ortsteile und die Unterstützung von selbstbestimmten kulturellen Aktivitäten der hier lebenden Bürger­innen und Bürger ebenso wie die Unterstützung junger Künstlerinnen und Künstler, ex­pe­ri­men­teller künstle­rischer Positionen bis hin zu Projekten, die zur Entwicklung und Sta­bi­li­sie­rung der kulturellen Infrastruktur beitragen.

Art / Umfang der Förderung

Es werden Zuschüsse im Rahmen von Projektförderungen gewährt. Die Höhe und Zusammen­setzung der jeweiligen Förderung ist abhängig vom konkreten Projekt, der quantitativ und quali­ta­tiv zu berücksichtigenden Antragslage insgesamt und der zur Verfügung stehenden Zu­wendungs­mittel im betreffenden Haushaltsjahr. In der Regel sollte der Projekt­zuschuss als Fehl­bedarf der Gesamt­finanzierung beantragt werden. Nicht übernommen werden Künstler­stipendien, Werkaufträge, Mieten, Betriebskosten, Übernachtungs­kosten, Tage­gelder und ähn­li­ches. Institutionelle Förderungen sind ausgeschlossen.

Antragsteller:innen

Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, Initiativen, Projekt­gruppen, Vereine, Einzel­personen. Zuwendungs­empfänger:innen können natürliche und juristische Personen sein.

Voraussetzungen

Das Projekt muss im Bezirk Pankow realisiert werden. Gemäß den haushalts­rechtlichen Bestimmungen können nur solche Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben und deren Abschluss das betreffende Haus­halts­jahr nicht überschreitet.

Termine und Vergabe

Die Anträge sind online zu stellen und parallel einmal im Original einzureichen:

  • bis zum 15. Oktober für das 1. Halbjahr bzw. für ganzjährig angelegte Projekte des Folgejahres,
  • bis zum 15. März für das 2. Halbjahr des laufenden Jahres.
  • Die Abgabefrist für den postalisch einzureichenden Original-Antrag endet am jeweils darauf folgenden Werktag.

Die Frist für die Online-Antragstellung endet zu den genannten Terminen jeweils um 23:59 Uhr. Der Antrag gilt nur dann als eingegangen, wenn der unter­schriebene und vollständige Original­antrag spätestens am nächsten Werk­tag nach der Frist im Fach­bereich Kunst und Kultur vorliegt.
Grundsätzlich sind Antragstellungen zu jedem Zeit­punkt möglich. Allerdings kann dadurch nicht mit einem früheren Zeitpunkt der Entschei­dung gerechnet werden.

Nur vollständige Anträge können berücksichtigt und bearbeitet werden.

Postanschrift zum Einsenden der Originalanträge:
Bezirksamt Pankow von Berlin
Amt für Weiterbildung und Kultur
Fachbereich Kunst und Kultur
Danziger Straße 101
10405 Berlin

Eine persönliche Abgabe des Originalantrags ist derzeit nicht möglich. Bitte nutzen Sie alternativ den Briefkasten des Fachbereichs Kunst und Kultur:
Danziger Str. 101, rechter Hauseingang, Einwurfschlitz in der Tür.

Informationen / Antragstellung - Berlin.de