Arbeitsstipendien Ernste Musik und Klangkunst
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Zielgruppe / Ziele der Förderung:
Gefördert werden professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler, die im Bereich der Ernsten Musik oder Klangkunst tätig sind (Komposition, Klangkunst, Interpretation, Kuratieren, Recherchieren).
Voraussetzungen:
- Künstlerinnen und Künstler sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
- Künstlerinnen und Künstler haben eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen und/oder einen Nachweis einer mehrjährigen künstlerischen Tätigkeit in Berlin auf dem Gebiet der Ernsten Musik oder Klangkunst.
- Künstlerinnen und Künstler leben und arbeiten in Berlin.
- Künstlerinnen und Künstler außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
- Künstlerinnen und Künstler sind an keiner Hochschule immatrikuliert.
Umfang der Förderung:
Pro Stipendium sind 12.000 € vorgesehen. Recherchestipendien betragen 8.000 €
Zeitraum der Ausschreibung
Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils im November eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
Weitere Informationen: